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Grundlagenermittlung
Im ersten Schritt stellen wir die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens fest. Wir informieren uns bei Ihnen über Ihre Wünsche und Ziele, um eine passgenaue Lösung bieten zu können. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die Voraussetzungen für das angestrebte Bauvorhaben und klären die rechtlichen und baulichen Möglichkeiten. Je nach Projektgröße und Gegebenheit sind unterschiedliche Fachplaner zu beteiligen, wir unterbreiten Ihnen entsprechende Vorschläge. So entsteht Ihr maßgeschneidertes Team, das Ihre Vorstellungen in konkrete Planung umsetzt.
Im Rahmen der Grundlagenermittlung ist beispielsweise durch die Beteiligten zu klären, ob Baurecht besteht oder zu schaffen ist, welches Maß an baulicher Nutzung zulässig ist, ob eine Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser gegeben ist und ob andere Aspekte für oder gegen das Vorhaben sprechen.
Im Wesentlichen dient die Phase der Grundlagenermittlung der Klärung der Aufgabenstellung und der Konzeptionierung eines Lösungsweges.
Beim Bauvorhaben im Bestand wird die vorhandene Bebauung durch uns aufgenommen und zeichnerisch dargestellt, um eine Arbeitsgrundlage für die nächsten Schritte zu erlangen.
Für komplexe Bauvorhaben erstellen wir in Zusammenarbeit mit dem Bauherren und dem Nutzer das Raumprogramm. Hier werden die notwendigen Räume, ihre Größe, ihre Beschaffenheit und ihre Zuordnung definiert.
Der Architekt ermittelt gemeinsam mit dem Bauherren die exakten Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben. Danach wird entschieden, ob noch andere Fachrichtungen beteiligt werden. Bei größeren Projekten ist es unter Umständen notwendig, Fachingenieure hinzuzuziehen.
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Vorplanung
Nachdem die Rahmenbedingungen des Bauvorhabens geklärt worden sind, erstellen wir erste Entwürfe und erarbeiten ein Konzept für das Projekt. Diese Ideen diskutieren wir mit Ihnen mittels Strichskizzen und Prinzipzeichnungen. So nehmen Ihre Vorstellungen erste Gestalt an.
Parallel klären wir in Vorverhandlungen mit Behörden und Ämtern die Realisierbarkeit des Bauvorhabens.
Zu Ihrer Orientierung erstellen wir eine erste Kostenschätzung, die Auskunft gibt über den für das Bauvorhaben erforderlichen Finanzrahmen.
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Entwurfsplanung
Dem im Vorentwurf gefundenen Konzept folgend wird nun der Entwurf durch uns und die beteiligten Fachplaner ausgearbeitet, so dass die ursprüngliche, konzeptionelle Idee mehr und mehr zu einer konkreten Planung wird.
Tragwerk und Haustechnik werden entworfen und Lösungen für die sonstige Anforderungen an das Gebäude (z.B. raumakustische Anforderungen) werden entwickelt.
Diese Arbeit ist begleitet vom Gedankenaustausch mit Ihnen, so dass das Bauvorhaben Ihren Wünschen und Zielen entsprechend immer konkreter wird.
Am Ende der Entwurfsphase sind alle planerischen Festlegungen getroffen. Jetzt ist sowohl die Form des Gebäudes und seine Anordnung auf dem Grundstück als auch die Form und Größe der Räume und ihre jeweilige Verknüpfung klar. Tragwerk und Haustechnik sind entworfen und sonstige Anforderungen an das Gebäude sind in der Planung berücksichtigt.
Zur Veranschaulichung erstellen wir Grundriss- und Schnittzeichnungen. Diese haben den Maßstab M 1/100 (oder bei Großprojekten auch den Maßstab M 1/200). Die äußere Gestalt des Gebäudes wird auf Ansichten sichtbar. Den Erfordernissen entsprechend fertigen wir zudem Perspektiven, Skizzen oder Modelle.
Mit einer Baubeschreibung wird das geplante Haus textlich definiert. In einem sogenannten Raumbuch werden zudem die einzelnen Räume erfasst und jeweils in Größe und Qualitäten beschrieben. Die Berechnung der Baukosten erfolgt in Fortführung der Kostenschätzung.
Die Entwurfsplanung ist die verbindliche Festlegung für alle weiteren Arbeitsschritte.
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Genehmigungsplanung
Bauvorhaben sind beim zuständigen Bauaufsichtsamt zu beantragen. Als bauvorlageberechtigtes Architekturbüro erledigen wir die damit verbundenen Formalitäten für Sie.
In Ihrem Namen reichen wir die notwendigen Baugenehmigungsanträge bei der zuständigen Behörde ein und erwirken damit die Baugenehmigung.
Hierfür fertigen wir die geforderten Planzeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen an. Ergänzend zu diesen Antragsunterlagen ist durch den Tragwerksplaner der Standsicherheitsnachweis zu erbringen. Je nach Vorhaben können ergänzende Gutachten (z.B. Schallschutzgutachten) und Untersuchungen (z.B. Bodenuntersuchungen) erforderlich sein; diese werden durch uns koordiniert von entsprechenden Fachingenieure erstellt.
Nach Einreichung der Bauantragsunterlagen erfolgt die Bearbeitung und Prüfung durch die zuständigen Behörden. Hierbei werden einzelne Fachämter beteiligt, z.B. zu den Themen Brandschutz, Umweltverträgllichkeit, Stadtplanung, Gewerbeaufsicht und Arbeitsschutz.
Am Ende dieser behördlichen Prüfung erfolgt die Genehmigung des Bauvorhaben und die Realisierung kann in Angriff genommen werden.
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Ausführungsplanung
Nach Erteilung der Baugenehmigung durch die zuständige Behörde fertigen wir genaue Zeichnungen im Maßstab M 1/50 an: die Werkplanung. Diese Pläne werden ergänzt durch Detailzeichnungen, in denen einzelne Punkte vergrößert dargstellt werden.
Die Werkplanung dient anschliessend den Handwerkern zur Ausführung der Arbeiten. Im Unterschied zu den Entwurfsplänen, in denen die Räume und die Baugestalt Darstellung finden, werden hier die konstruktiven Angaben gegeben, anhand derer der Bau realisiert werden kann.
Die Werkplanung erfolgt im ständigen Wechselspiel mit den beteiligten Fachingenieuren. Hier erfolgen die finalen Abstimmungen in Hinblick auf die Konstruktion des Tragwerks, die Anordnung der haustechnischen Leitungen und Kanäle und die Berücksichtigung aller sonstigen Anforderungen. Als Architekturbüro moderieren wir diesen Abstimmungsprozess und sorgen dafür, dass aus den jeweiligen Einzelplanungen ein stimmiges Ganzes wird.
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Vorbereitung der Vergabe
Bauvorhaben bestehen aus einer Summe von Einzelleistungen, die jeweils von entsprechenden Fachfirmen angeboten werden. Wir holen für Sie Preisangebote für die jeweiligen Leistungen ein.
Bei kleinen Vorhaben erfolgt die Angebotserstellung direkt auf Basis der Werkplanung.
Bei größeren Projekten stellen wir nach Berechnung der Massen eine genaue Leistungsbeschreibung auf. Diese textliche Definition der zu auszuführenden Arbeiten erfolgt aufgeteilt in verschiedene Gewerke. Unsere Leistungsverzeichnisse versenden wir als Ausschreibung an Firmen, die hierauf Ihre Preisangebote abgeben.
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Mitwirkung bei der Vergabe
Unter Verwendung der Leistungsverzeichnisse offerieren die anbietenden Unternehmen Ihre Handwerksleistungen. Diese Angebote bestehen aus Einzelpreisen für jede angefragte Leistung; multipliziert mit den jeweiligen Massen ergeben sich so die Gesamtpreise und die Endsumme aus diesen Beträgen.
Die Angebote werden durch uns geprüft und verglichen.
Auf Basis dieser Auswertung vergibt der Bauherr die Aufträge. Danach erstellen wir den Kostenanschlag.
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Objektüberwachung
Nachdem die Bauaufträge erteilt wurden, beginnt die Arbeit auf der Baustelle.
Die Baustelle ist nach geltendem Recht durc einen Bauleiter zu koordinieren und zu überwachen. Diese Leistung übernehmen wir.
Im Rahmen der Bauleitung sorgen wir für eine zeitliche Koordinierung der Arbeiten und stimmen die einzelnen Arbeitsleistungen so aufeinander ab, dass ein zügiger Baufortschritt gewährleistet werden kann. Die durchgeführten Arbeiten überwachen wir im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der Planung und stellen die Schnittstellen der Gewerke zueinander passgenau sicher. Ferner achten wir auf die Einhaltung der Vorschriften und Regeln. Nur so gelangen Sie zu einem Gebäude frei von Mängeln und Schäden.
Wenn ein Bauauftrag ausgeführt wurde, nehmen wir die geleisteten Arbeiten mit dem Bauherrn ab und prüfen die eingehende Rechnung.
Das Bauvorhaben wird so Schritt für Schritt fertiggestellt. Abschließend stellen wir Ihnen alle Unterlagen zusammen.
Ihre Ziele sind verwirklicht und aus einer Idee ist ein Gebäude entstanden.
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Objektbetreuung
Vor Ablauf der Verjährungsfrist führen wir eine Objektbegehung durch, um das Beseitigen möglicher Mängel innerhalb der Gewährleistungszeit zu veranlassen.